Ein Unternehmen zu gründen ist aufregend: Du erstellst eine Website, suchst Geschäftspartner:innen, stellst Mitarbeiter:innen ein und entwickelst die Markenidentität deiner Träume. Doch wenn der perfekte Firmenname bereits vergeben ist, kann dieser Schwung schnell ins Stocken geraten und deine Pläne durcheinanderbringen.
Aber keine Sorge, es gibt einen einfachen, systematischen Weg, um deinen Firmennamen zu prüfen. Hier erfährst du, wie du deinen Firmennamen prüfst und dir deinen Wunschnamen sicherst.
Was macht einen guten Firmennamen aus?
Ein guter Firmenname sollte einzigartig, einprägsam und aussagekräftig sein. Er vermittelt den Unternehmenszweck und bleibt Kund:innen im Gedächtnis. Inspiration liefern oft Produkte, Werte oder persönliche Bezüge.
Firmenname vs. Unternehmensbezeichnung vs. Geschäftsbezeichnung
| Begriff | Definition | Merkmale / Besonderheiten | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Firmenname | Der im Handelsregister (HR) eingetragene Name eines Unternehmens. |
Muss im Impressum, auf Rechnungen und im Schriftverkehr genannt werden. Enthält immer die Rechtsform. |
Müller & Sohn GmbH |
| Unternehmens-bezeichnung | Offizieller Name eines Unternehmens ohne HR-Eintrag (z. B. bei Kleingewerbe). |
Gilt für Einzelunternehmen, Freiberufler:innen, Personengesellschaften ohne HR-Eintrag. Vorschriften je nach Rechtsform. |
Naturkosmetik Müller |
| Geschäfts-bezeichnung | Informeller, nicht eingetragener Name zur Außenkommunikation. | Muss keine Rechtsform enthalten, dient meist Marketingzwecken. Häufig in der Werbung/Website verwendet. | Zur grünen Eule (Name einer Bar) |
Wie du deinen Firmennamen prüfen kannst
Bevor du deine Firma offiziell anmeldest, solltest du sicherstellen, dass keine rechtlichen Konflikte oder Überschneidungen bestehen. Die folgenden Schritte helfen dir, deinen Wunschnamen gründlich zu prüfen:
- Marken-Datenbank durchsuchen: Recherchiere im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), ob dein Name bereits geschützt ist. Achte auch auf ähnliche Schreibweisen oder Tippfehler, die zu Verwechslungen führen könnten.
- Soziale Medien überprüfen: Prüfe alle relevanten Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, X, TikTok, LinkedIn), ob dein Wunschname bereits genutzt wird. Einheitliche Benutzernamen auf allen Kanälen stärken deine Markenidentität.
- Suchmaschinen verwenden: Suche online nach deinem geplanten Firmennamen – auch mit Varianten in Schreibweise und Kombination. So findest du heraus, ob es bereits ähnliche Marken oder Unternehmen in deiner Branche oder Region gibt.
- Domain-Verfügbarkeit prüfen: Eine passende Webadresse ist für den Markenauftritt entscheidend. Überprüfe bei Domain-Registraren, ob dein Wunschname als Domain noch frei ist. Tools wie der Domain-Generator von Shopify können zusätzlich helfen.
- Handelsregister durchsuchen: Nutze das Portal www.handelsregister.de, um bestehende Einträge zu prüfen. So findest du heraus, ob dein Firmenname bereits registriert ist – inklusive Rechtsform und Unternehmenssitz.
- Das EUIPO zu Hilfe nehmen: Wenn du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in international tätig bist, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die zuständige Stelle für Markenschutz. Beachte jedoch: Auch dort gibt es keine Garantie, dass dein Wunschname verfügbar bleibt – andere Unternehmen könnten denselben Namen zeitgleich beanspruchen.
- Firmennamen durch IHK prüfen lassen: Du kannst deinen gewünschten Firmennamen auch von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) prüfen lassen. Die Prüfung kostet etwa 45 € und liefert eine Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit. Die passende IHK findest du über die zentrale Website der Kammer.
Rechtliche Vorgaben für Firmennamen
In Deutschland wird das Namensrecht durch das Handelsgesetzbuch (HGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die jeweiligen Handelsregistervorschriften geregelt. Wichtig ist, dass der Firmenname bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt.
| Unternehmensform | Vorgaben für die Namensgebung | Beispiel |
|---|---|---|
| Einzel- unternehmen |
Name muss Vor- und Nachnamen enthalten; Zusätze erlaubt, aber Fantasienamen nur mit HR-Eintrag. |
Maxime Müller Gartenbau |
| Personen-gesellschaften |
GbR: Namen aller Gesellschafter:innen erforderlich. OHG/KG: unterscheidungskräftiger Name mit Rechtsform. |
Müller & Schmidt GbR MS Handelskontor OHG |
| GmbHs | Einzigartiger Name erforderlich; keine irreführenden oder anstößigen Begriffe; Pflicht: Zusatz „GmbH“. |
GreenTech Solutions GmbH |
| Aktien-gesellschaften | Pflicht: Zusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“; AG als juristische Person getrennt von Aktionär:innen. |
MediCare Technologies AG |
| Lizenzpflichtige Berufe | Angaben zu Berufsträger:innen erforderlich; manche Begriffe genehmigungspflichtig (z. B. „Bank“, „Versicherung“). |
Dr. Müller & Kollegen Rechtsanwälte |
Schritt für Schritt zur geeigneten Firma: Eine Anleitung
Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name, unter dem ein Kaufmann sein Handelsgewerbe führt und unterschreibt. Unter dieser Firma kann er klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 1 und 2 HGB). Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du deinen Wunschfirmennamen findest.
1. Rechtliche Regeln bei der Firmenbildung
Bei der Gestaltung eines Firmennamens sind häufig der Name der Inhaber:innen und die Branche einbezogen. Alternativ ist auch eine kreative oder frei gewählte Namensgebung möglich. Grundsätzlich lassen sich folgende Hauptarten der Firmenbenennung unterscheiden:
- Personenfirma: Enthält den vollständigen Namen der Inhaber:innen und wird häufig von Einzelunternehmern oder Freiberufler:innen genutzt. Die Rechtsform ist verpflichtend anzugeben.
- Sachfirma: Bezieht sich auf den Unternehmensgegenstand oder die Branche, z. B. „Müller Event-Marketing“ – Kund:innen erkennen sofort, worum es geht.
- Fantasiefirma: Nutzt einen frei erfundenen Namen, ideal für Markenaufbau und rechtliche Unterscheidbarkeit – z. B. Zenturo GmbH.
- Mischfirma: Kombination aus Personen-, Sach- und Fantasienamen, z. B. Müller Medienservice Zenturo GmbH. In der Außenwirkung oft durch eine kürzere Geschäftsbezeichnung ersetzt.
Neben Kreativität und Markenwirkung muss ein Firmenname auch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Der Firmenname muss so gewählt werden, dass er zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich deutlich von anderen Firmen an demselben Ort bzw. derselben Gemeinde unterscheidet, ohne dabei über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.
- Kennzeichnungskraft: Der Name muss zur eindeutigen Identifikation des Unternehmens geeignet sein. Allgemeine Begriffe wie „Supermarkt“ sind ohne individuellen Zusatz unzulässig. Erlaubt sind Kombinationen mit Namen, Buchstabenkürzeln oder erfundenen Begriffen (z. B. AZBY Textilhandel GmbH, Obstterine GmbH).
- Irreführungsverbot: Der Firmenname darf keine falschen Erwartungen wecken oder über geschäftliche Verhältnisse täuschen. Verboten sind z. B. Begriffe wie „Bank“, „Fabrik“, „Zentrale“, „Dipl.-Ing.“ ohne entsprechende Berechtigung oder tatsächlichen Hintergrund.
- Unterscheidungskraft: Der Name muss sich klar von bestehenden Firmen am gleichen Ort unterscheiden. Entscheidend ist dabei der Gesamteindruck – sowohl optisch als auch klanglich – um Verwechslungsgefahr zu vermeiden.
2. Mögliche rechtliche Einwände prüfen
Vor der Anmeldung solltest du gründlich prüfen, ob der gewünschte Name bereits existiert oder rechtlich geschützt ist. Recherchiere dazu:
- im Handelsregister: www.handelsregister.de
- im Markenregister: www.dpma.de
- in Branchenverzeichnissen und über Suchmaschinen
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, z. B. durch Fachanwält:innen für gewerblichen Rechtsschutz.
3. Unternehmensgegenstand richtig formulieren
Der Unternehmensgegenstand sollte deine Geschäftstätigkeit präzise beschreiben. Vage Angaben wie „Dienstleistungen aller Art“ oder „Handel mit Waren“ werden vom Registergericht häufig beanstandet. Formuliere stattdessen klar und branchenspezifisch, was dein Unternehmen tatsächlich anbietet.
4. Eintragung des Firmennamens
Bei der Eintragung ins Handelsregister werden Firmenname, Inhaber:in und meist auch die Rechtsform offiziell registriert. Im Zuge dessen erfährst du, ob der gewünschte Name tatsächlich noch verfügbar ist oder bereits vergeben wurde.
In diesem Video (auf Englisch) erfährst du, wie du den perfekten Namen für dein Unternehmen identifizierst!
Fazit
Ein durchdachter Firmenname ist weit mehr als nur ein kreatives Etikett – er ist rechtliche Identität, Markenbasis und erster Eindruck zugleich. Wer die wichtigsten Begrifflichkeiten kennt, rechtliche Stolperfallen vermeidet und Schritt für Schritt prüft, ob der Wunschname verfügbar und schützbar ist, legt den Grundstein für einen professionellen Unternehmensstart.
Mit der richtigen Vorbereitung sicherst du dir nicht nur deinen perfekten Namen, sondern auch einen reibungslosen Einstieg in deine Selbstständigkeit – klar, rechtssicher und unverwechselbar.





